Internationale Abteilung
Expertise im internationalen Privatrecht
Juristische Angelegenheiten machen nicht an Ländergrenzen Halt. Fälle mit Auslandsbezug werden immer häufiger, insbesondere auch aufgrund der zunehmenden Anzahl von Eheschließungen zwischen Personen unterschiedlicher Nationalitäten. Auch das Interesse von ausländischen Staatsangehörigen am Erwerb französischer Immobilien wächst stetig.
Wir begleiten und beraten unsere Klienten bei ihren Vorhaben und erstellen entsprechende Urkunden im Immobilien-, Gesellschafts– und Familienrecht.
Gerade die Gesetzgebungen auf europäischer Ebene, wie beispielsweise die Europäische EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 zu internationalen Nachlassangelegenheiten oder auch die EU-Verordnung Nr. 2016/1103 vom 24. Juni 2016 zum Ehegüterstand, bedürfen einer besonders sorgfältigen Umsetzung. So beraten wir unsere Klienten auch bei der Übertragung ihres Vermögens vor dem Hintergrund der multinationalen Sachlage.
Unser erfahrenes Team unterstützt und berät unsere deutschsprachigen Klienten mit umfassender Expertise, oftmals auch in Zusammenarbeit mit unseren deutschen, österreichischen oder Schweizer Kolleginnen und Kollegen.