Wohnungsbauprojekte – VEFA (Verkäufe im zukünftigen Stand der Fertigstellung)

Die Expertise des Notars steht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zur Verfügung. Der Notar kümmert sich um die rechtliche Ausarbeitung der geplanten Projekte der Bauträger und begleitet gleichermaßen Privatpersonen bei ihrem Kauf im zukünftigen Stand der Fertigstellung.

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Beratung für Gewerbetreibende

Ferner begleitet er Unternehmer bei der Ausarbeitung ihrer Bauprogramme und steht ihnen auch bei komplexen Projekten zur Seite. Die Organisations- und Verwaltungsstrukturen unseres Teams bilden eine sichere Grundlage zur optimalen Bearbeitung der Akten.

Immobilienförderung: Begleitung von Privatpersonen

Ebenso begleitet der Notar Privatpersonen in ihrem gesamten Kaufprozess, er greift gedanklich vor und gibt erforderliche Ratschläge, um den Kaufprozess von Wohn- oder Investmentimmobilien sicher und bestmöglich abzuwickeln. Seine juristische Beratung ist diesbezüglich umfassend und beschränkt sich nicht nur auf den Kauf an sich. Vor dem Hintergrund der Kaufangelegenheit finden Beratungen in diversen Bereichen statt, wie beispielsweise dem Ehegüterrecht, der eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS), der Gesellschaftsgründung, Finanzierungen, etc.


Der Verkauf im zukünftigen Stand der Fertigstellung (VEFA)

Die VEFA ist ein Vertrag, der beim Verkauf von noch zu errichtenden Immobilien verwendet wird. Er ermöglicht es dem Käufer, das Eigentum an dem Bauwerk zu erwerben und die damit verbundenen Kosten nach und nach zu bezahlen.