Tariflich geregelte Gebühren
Durch einen Erlass vom 26. Februar 2016 zur Festlegung der notariellen Gebührenordnung, in Anwendung des Gesetzes Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 über Wachstum, Aktivitäten und wirtschaftliche Chancengleichheit, und den Erlass Nr. 2016-230 vom 26. Februar 2016 zur tariflichen Regelung juristischer Berufe und berufsübergreifender Fonds bezüglich des Zugangs zu Rechtsberatung und Justiz, wurde ein neuer Tarif festgelegt.
Dieser öffentliche Tarif ist anwendbar auf die Hauptdienstleistungen, die die Notare erbringen: Kaufverträge, Hypothekenbestellungen, Schenkungen, Eheverträge, Teilungen, Offenkundigkeitsurkunden, Erbschaftssteuererklärungen, etc.
Gemäß den Transparenzbestimmungen dieser neuen Gesetzesregelung ist ein Auszug des den neuen Tarif festlegenden Erlasses hier einzusehen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen zu den Kosten Ihres geplanten Vorhabens.
Dienstleistungen mit frei vereinbartem Honorar
Einige Tätigkeiten des Notars sind nicht in der Liste der tariflichen Gebührenordnung festgehalten, wie beispielsweise gewerbliche Pachtverträge, Urkunden zu Gesellschaften oder Geschäften oder auch juristische Beratungen. Das Notarhonorar für diese Dienstleistungen wird frei zwischen Klient und Notar vereinbart.
Gleiches gilt für Konsultationen bezüglich Dienstleistungen, die nicht untrennbar mit der Vorbereitung, Erstellung oder Durchführung der Urkunde verbunden sind.
Diese Vergütung wird als „Honorar“ bezeichnet.
Artikel L444-1 Code de commerce (frz. Handelsgesetz) sieht vor, dass zur Festlegung dieser Honorare schriftlich eine Gebührenvereinbarung zwischen Klient und Notar unterzeichnet wird.