VORTRAG BEIM GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
Auf Einladung der Bundesnotarkammer wurde Notar Edmond Gresser im Rahmen eines Kolloquiums zur EU-Erbrechtsverordnung am Gerichtshof der Europäischen Union die Ehre zuteil, sich mit einem praktischen Anwendungsfall auseinanderzusetzen und den Tagungsteilnehmern die französische Sichtweise zu präsentieren.
Die Veranstaltung fand am 16. und 17. Februar 2016 in den Räumlichkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg unter Anwesenheit zahlreicher Juristen des Gerichtshofs statt.
Der Vortrag reihte sich in eine umfassende Darstellung der Verordnung vom 4. Juli 2012, die seit dem 17. August 2015 anwendbar ist, ein, neuer Vorschriften des Internationalen Privatrechts, die innerhalb der Europäischen Union und insbesondere im Rahmen der deutsch-französischen Beziehungen Anwendung finden.