Der PACS – Eingetragene Lebenspartnerschaft
Bei dem PACS handelt es sich um einen zwischen zwei volljährigen, verschieden-oder gleichgeschlechtlichen Personen geschlossenen Vertrag, der ihr Zusammenleben regeln soll.
Welche Vorteile und AUSWIRKUNGEN hat der PACS?
- Verpflichtungen der Lebenspartner: Die Partner verpflichten sich zu einem gemeinsamen Leben sowie zu materieller und gegenseitiger Unterstützung.
Die Partner sind gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch haftbar für Schulden, die von einem von ihnen zum Bedarf des täglichen Lebens eingegangen wurden, es sei denn, die Ausgaben sind offensichtlich exzessiv.
- Vermögensrechtliche Auswirkungen: : Seit dem 1. Januar 2007 unterliegen die Lebenspartner prinzipiell der Gütertrennung, was bedeutet, dass jeder Partner das Eigentum und die Nutzung seiner persönlichen Güter behält und ihm weiterhin die Verwaltung derselben obliegt. Allerdings können die Lebenspartner in ihrem Vertrag die Bruchteilsgemeinschaft wählen.
- Folgen für den Nachlass: Die Lebenspartner sind nicht die gesetzlichen Erben des jeweils anderen. Der Schutz des überlebenden Partners kann allerdings durch das Verfassen eines Testaments gewährleistet werden, in dem der überlebende Partner als Erbe eingesetzt wird.
- Steuerliche Auswirkungen: Durch die Unterzeichnung eines PACS können die Lebenspartner im Laufe ihres gemeinsamen Lebens von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Im Falle des Ablebens eines der Lebenspartner ist der überlebende Lebenspartner von der Zahlung von Erbschaftssteuern befreit, wenn er durch den Erblasser als Erbe eingesetzt wurde.
WELCHE ROLLE SPIELT DER NOTAR?
Der Notar berät die Lebenspartner bezüglich der Vorteile sowie der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die der Abschluss eines PACS mit sich bringt. Er berät die Lebenspartner ferner bezüglich der Auswirkungen auf die Nachlassregelung und begleitet sie bei der Erstellung von Testamenten, je nach Wunsch und Vorhaben der Lebenspartner, insbesondere dann, wenn Nachkommen vorhanden sind.
Der Notar prüft die Bedingungen und die Gültigkeit des PACS: Er prüft die Geschäftsfähigkeit der beiden Lebenspartner und vergewissert sich, dass die Partner nicht bereits verheiratet sind oder bereits einen PACS unterzeichnet haben, und dass sie nicht miteinander verwandt sind. Hierzu holt er die Unterlagen zum Personenstand und das Familienstammbuch der Lebenspartner ein.
Er bereitet den PACS-Vertrag unter Berücksichtigung der Lebenslagen der Partner vor und stellt dessen Aufbewahrung sicher: Er behält die Originalurkunde und kann Ausfertigungen für die Lebenspartner ausstellen.
Er kümmert sich um die Formalitäten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts und veranlasst die Eintragung des PACS-Vermerks im Personenstandsregister.