Die Scheidung (nach französischem Recht)
1- Charakteristika der Scheidungsverfahren
Artikel 229 des Code civil sieht verschiedene Scheidungsverfahren vor:
- In gegenseitigem Einverständnis,
- Akzeptierung der Eheauflösung,
- Definitive Auflösung des ehelichen Verhältnisses,
- Durch Verschulden.
Unabhängig davon, um welches Scheidungsverfahren es sich handelt, unterliegt das Verfahren der Zuständigkeit des Richters für Familienangelegenheiten. Zudem müssen sich die Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei der Scheidung in gegenseitigem Einverständnis handelt es sich um das einzige außergerichtliche Scheidungsverfahren. Sein Verfahrensprozess unterscheidet sich daher von den drei anderen Verfahren.
2- Die Rolle des Notars im Scheidungsverfahren
WELCHE ROLLE SPIELT DER NOTAR IN DIESEN VIER VERFAHREN?
Im Rahmen jedes Scheidungsverfahrens müssen die Ehepartner regeln, was mit ihrem Vermögen geschieht und die im Laufe der Ehe erworbenen oder erhaltenen Güter aufteilen. Eine Vermögensaufstellung wird erstellt. Diese Aufstellung muss zwingend durch einen Notar erstellt werden, wenn die Ehepartner Eigentümer von Immobilien sind. Ist die Mitwirkung des Notars nicht gesetzlich erforderlich, so ist sie doch ratsam:
- Der Notar analysiert die Bestimmungen des Ehevertrags, die entscheidend sind für die zu erstellende Vermögensaufstellung,
- Er verfasst die Vermögensaufstellung der beiden Ehepartner, überprüft die Herkunft der ihnen gehörenden Güter (Erwerb, Schenkung, Nachlass, Verkauf, etc.) und analysiert ihre finanziellen Verhältnisse,
- Er informiert die Ehepartner über die Kosten der Teilungsurkunde und die steuerlichen Konsequenzen ihrer Scheidung,
- Aufgrund seiner Verpflichtung zur Neutralität empfiehlt der Notar eine gütliche Regelung und berät die Ehepartner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Interessen.
Die Urkundskosten sind abhängig vom Wert der aufzuteilenden Güter.